Statik und SiGeKo

Statik

Zu jeder Baumaßnahme gehört der Nachweis der Standsicherheit: die Statik. Erfüllt der Aufsteller die Anforderungen gemäß § 58 NBauO Abs. 3, so ist gemäß PrüfeVO (Prüfeinschränkungs-Verordnung) dieser Nachweis nicht mehr zu prüfen. Im Rahmen eines Bauantrages kann mein Büro auf Wunsch den erforderlichen Standsicherheitsnachweis (Statik) für Sie mit erstellen.

SiGePlan und SiGeKoordinator

Nach Vorgaben der BaustellVO (Baustellenverordung) muss für Baustellen mit der Gefahr des Absturzes aus Höhen über 7 Meter, oder einer Tiefe unter 5 Meter, oder der Gefahr der Verschüttung ggf. ein Sicherheitskoordinator (SiGeKo) bestellt werden und / oder ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt werden. Die Anforderungen richten sich ferner nach der Dauer der Arbeiten sowie der Anzahl der beteiligten Firmen.
Zusätzlich muss evtl. eine Unterlage zur Sicherung der Unterhaltungsarbeiten am Gebäude erarbeitet werden. Diese Arbeiten beziehen sich auf alle relevanten Leistungsphasen, von der sachgerechten Ausschreibung über die Baustellenplanung, die Koordination der Sicherungsmaßnahmen während der Bauzeit bis hin zur Planung und Dokumentation der zur Unterhaltung des Gebäudes notwendigen Sicherungseinrichtungen.
Der frühzeitige Einsatz eines Sicherheitskoordinators hilft dadurch auch Ihnen als verantwortlichem Bauherr Kosten zu sparen, denn nach der Gesetzgebung sind Sie für die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Diese können Sie jedoch auf den SiGeKo übertragen und sich somit Haftungserleichterung verschaffen.