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20.5.2012 : 2:52 : +0200

Gutachterkosten

Das Honorar für eine Wertermittlung kann grundsätzlich frei vereinbart werden.

Zur Orientiertung der Honorarhöhe kann der § 34 HOAI (in der Fassung bis 18.08.2009) oder die Gebührenordnung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen (GOGut) dienen. Es folgt ein Auszug der Honorartafel zu § 34 HOAI (Fassung bis 18.08.2009) und der GOGut (berechnet für einige Werte).

HOAI(§ 34)
bis 18.08.2009
Normalstufe

HOAI(§ 34)
bis 18.08.2009
Schwierigkeitsstufe

GOGut (Gebührenordnung der Gut-
achterausschüsse für Grundstücks-
werte in Niedersachsen) Staffel B

Wert EUR
über

bis EUR
incl. 19% MWST.

bis EUR
incl. 19% MWST.

bis EUR
incl. 19% MWST.

150.000

1.048

1.432

1.815

200.000

1.251

1.704

2.023

250.000

1.420

1.937

2.499

500.000

1.917

2.616

3.403

1.000.000

2.954

3.528

3.778

 

Für Sonstige Sachverständigenleistungen, die nicht die Wertermittlung betreffen, können je nach Arbeitsumfang als Pauschal- oder Stundenlohnabrechnungen verabredet werden.