Beweissicherung

In Anlehnung an das selbständige Beweissicherungsverfahren §§ 485-487 ZPO ist im außergerichtlichen Bereich die private Beweissicherung durch Sachverständige ein probates Mittel zur Sicherung von Ansprüchen, deren Beweisbarkeit durch den Baufortschritt verloren gehen kann. Es ist üblich, vor Beginn einer Baumaßnahme den nachbarschaftlichen Bestand von Gebäuden bis Einfriedungen durch ein Beweissicherungsgutachten aufnehmen zu lassen, um nach Abschluss der Baumaßnahme den Status-Quo IST-Zustand zu Beginn und den jetzigen Zustand vergleichen und die Differenz bewerten zu können. Dieses dient dem Bauunternehmer wie dem Planer zur Abwehr von Forderungen ebenso wie dem betroffenen Eigentümer zur Durchsetzung seiner Ansprüche.
Derartige Beweissicherungen führe ich z.B. in Porta Westfalica, Bückeburg, Hameln, Rinteln und Hannover durch. Auch in Wennigsen, Neustadt a. Rbge, Stadthagen, Springe oder Minden war ich schon tätig.