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7.2.2012 : 1:25 : +0100

Gutachtertätigkeit

Meine Arbeit ist von Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, persönlicher Zuverlässigkeit und wirtschaftlicher Unabhängigkeit im Sinne der Sachverständigenordnung geprägt. Als Gerichtssachverständiger bin ich bereits für mehrere Gerichte tätig. Gerichts- und Privatgutachten aus den Bereichen Wertermittlung, Bauschäden, sowie Beweissicherungen werden von mir erbracht. Durch meine Kenntnis der gerichtlichen Anforderungen an einen Sachverständigen bin ich auch in der Lage, bereits im Vorfeld einer etwaigen Auseinandersetzung die geeigneten Schritte zu tun, d.h. im vorprozessualen Raum eine Lösung (Schiedsgutachten / Vergleich) aufzuzeigen oder aber zur Vorlage bei Gericht ein Parteigutachten zu erstatten.

Wertermittlungen

Für das Sachgebiet Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bin ich von der IHK Hannover öffentlich bestellt und vereidigt worden.

Häufig ist eine Immobilie ganz oder teilweise hinsichtlich ihres Wertes einzustufen.

  • Dies kann beispielsweise bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen, zur Erbregelung oder aus steuerlichen Gesichtpunkten erforderlich werden.
  • Banken und Sparkassen wollen häufig im Zusammenhang mit Beleihungen den Wert einer Immobilie durch ein Gutachten bestätigt haben.
  • Versicherungen verlangen teilweise ein Gutachten um einen Versicherungswert festsetzen zu können.
  • Auch bei der Einräumung von Wohn-, Wege-, Leitungs- und sonstigen Rechten sind regelmäßig die Werteinflüsse zu ermitteln und ggf. zwischen den verhandelnden Parteien abzugelten.
  • Im Zusammenhang mit Mietpreisfragen, wenn z.B. über die ortsübliche Höhe eines Mietzinses zu verhandeln ist, stehen Wertermittlungen an.

Beweissicherung

In Anlehnung an das selbständige Beweissicherungsverfahren §§ 485-487 ZPO ist im außergerichtlichen Bereich die private Beweissicherung durch Sachverständige ein probates Mittel zur Sicherung von Ansprüchen, deren Beweisbarkeit durch den Baufortschritt verloren gehen kann. Es ist üblich, vor Beginn einer Baumaßnahme den nachbarschaftlichen Bestand von Gebäuden bis Einfriedungen durch ein Beweissicherungsgutachten aufnehmen zu lassen, um nach Abschluss der Baumaßnahme den Status-Quo zu Beginn und den jetzigen Zustand vergleichen und die Differenz bewerten zu können. Dieses dient dem Bauunternehmer wie dem Planer zur Abwehr von Forderungen ebenso wie dem betroffenen Eigentümer zur Durchsetzung seiner Ansprüche.

Schadensgutachten

Ist bei einem Bauvorhaben nicht alles nach den "Regeln der Kunst" geplant und / oder ausgeführt worden, ist guter, d.h. fachkundiger und neutraler Rat einzuholen. Durch meine Kenntnisse auf diesem Fachgebiet sowie der Ausstattung mit entsprechenden Messgeräten bin ich in der Lage, diverse bauphysikalische Mängel zu lokalisieren und zu quantifizieren und in Form einer Messgröße in einen etwaigen Streit einzubringen.

Für den Bereich Schimmelpilzgutachten ist eine Sachverständigenprüfung beim TÜV Rheinland erfolgreich abgelegt.

Schiedsgutachten / Vergleich

Derartige Gutachten werden in Auftrag gegeben, wenn sich beide Parteien damit einverstanden erklären, ein außergerichtliches Gutachten als verbindlich im Rahmen einer Streitbeilegung zu betrachten. Die Aussagen des Sachverständigen werden dann von beiden Parteien unwiderruflich akzeptiert und anerkannt, so dass auf Basis des Gutachtens ein Vergleich geschlossen wird.