Energiepass und Energieberatung
Energieausweis
Der Energieausweis wird ab dem Jahr 2006 aufgrund einer EU-Richtlinie verbindlich vorgeschrieben. Mieter können diesen Ausweis dann vom Vermieter einfordern. Käufer werden diese Unterlage dann bei Erwerb einer Immobilie vom Verkäufer verlangen.
Auch bei verschiedenen Fördermaßnahmen, z.B. bei Bezuschussung einer Fassadendämmung oder dem Austausch einer Heizungsanlage können verschiedene energetische Nachweise von der Förderstelle eingefordert werden. Diese Unterlagen kann das Büro Obenhaus für Sie erstellen.
Energieberatung
Bei Umbauten von Wohnimmobilien im Bestand kann mein Büro Ihnen mit einer Energieberatung helfen, ernergetische Schwachstellen gezielt aufzufinden. Diese können somit bei Baumaßnahmen gezielt minimiert werden. Somit können langfristig erhebliche Kosten durch Einsparung von Heizenergie reduziert werden.
Auch können bauphysikalische Schwachstellen, die beispielsweise zu Schimmelpilzbefall führen können, durch das Büro Obenhaus aufgezeigt werden.
